Da wir aktuell noch nicht wissen, ob die Hexenfeuer am 30.04.2020 stattfinden dürfen, ist die Anlieferung von Brennmaterial bis zum 20.04.2020 an allen Standorten untersagt.



Das Landratsamt Bautzen hat in seinem gestrigen Corona-Bericht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anlieferung von Brennmaterial kein triftiger Grund zum Verlassen der Wohnung darstellt.
Auf Grund der angespannten Situation ist noch nicht zu erkennen, ob, wie oder welche Feuer zulässig sein werden oder abgesagt werden müssen. Nähere Informationen dazu finden Sie ab dem 20.04.2020 an den öffentlichen Bekanntmachungstafeln und hier an dieser Stelle.

Auch heute hat das Landratsamt Bautzen einen aktuellen Corona-Bericht veröffentlicht. Diesen finden Sie hier:
https://www.landkreis-bautzen.de/corona-bericht-landkreis-bautzen-vom-01-11-2020.php

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