Bis zum 31.12.2022 müssen alle öffentlichen Straße, Wege und Plätze in das Bestandsverzeichnis der öffentlichen Straßen aufgenommen worden sein, anderenfalls verlieren diese gemäß § 54 Abs. 3 SächStrG ihren Status als öffentliche Straße.


Besonders Stichstraßen oder sogenannte betrieblich-öffentliche Straßen nach DDR-Straßenrecht könnten bei der Erstanlegung des Bestandsverzeichnisses 1993 vergessen worden sein. Wurden diese auch später nicht dort eingetragen, so besteht noch bis zum 31.12.2020 die Möglichkeit, diese der Stadtverwaltung zu melden.

 

Das Bestandsverzeichnis kann nach vorheriger Terminabsprache bei der Stadtverwaltung eingesehen werden.

 

Weitere Informationen dazu finden Sie im aktuellen Mitteilungsblatt der Stadt oder unter https://daten.verwaltungsportal.de/…/Widmungen-vergessene_S…

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