Die Grundsteuer geht alle an, denn jeder muss sie jährlich zahlen: Mieter anteilig über die Mietnebenkosten, Eigentümer tragen sie ganz alleine.
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden.



Aktueller Stand der
Grundsteuerreform

Das
vorgeschlagene Modell umfasst drei Gesetzesentwürfe:

Den
Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Die Grundgesetzänderung ist notwendig,
damit Länder eigene Regelungen beschließen können)

Den
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts

Den
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes.

Der Bundestag hat die Entwürfe mit den Ländern abgestimmt und schließlich verabschiedet. Nach der Zustimmung im Bundestag hat am 08.11.2019 nun auch der Bundesrat der Grundsteuerreform zugestimmt.

Derzeitige Berechnung
der Grundsteuer

Wie
viel man zahlt, ist abhängig vom Wohnort, vom Grundstück und vom Gebäude, das
darauf steht.

Das
letzte Wort haben die Kommunen. Über den Hebesatz können sie ihr
Steueraufkommen selbst regulieren über die eigenständige Festlegung des
Hebesatzes. In Deutschland schwanken die Hebesätze zwischen 45 Prozent und 960
Prozent.

Der
Hebesatz wird mit dem vom Finanzamt festgesetzten Messbetrag multipliziert und
daraus ergibt sich der Grundsteuerjahresbetrag.

Notwendigkeit der
Grundsteuerreform

Den
Wert einer Immobilie berechnen die Finanzämter bisher auf der Grundlage
veralteter Zahlen, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland.
Das Bundesverfassungsgericht hat deswegen eine Neuregelung bis Ende des Jahres
verlangt. 2025 soll die neu berechnete Grundsteuer erstmals fällig werden. Die
lange Umsetzungszeit ist notwendig, da Millionen von Grundstücken in Deutschland
neu bewertet werden müssen.

Wie wird die Umsetzung
des neuen Grundsteuermodells vonstatten gehen?

Die
Erhebung der Grundsteuer bleibt in ihren Grundzügen erhalten und wird auch
künftig über den Einheitswert, den Grundsteuermessbetrag und den Hebesatz gesteuert.

Schritt 1:
Neubewertung

Schritt 2:
Die Absenkung der Steuermesszahl soll dem Anstieg der Grundsteuer
Entgegenwirken. Das grundsätzliche Verhältnis zwischen wertvolleren und
weniger wertvollen Grundstücken soll dabei aber erhalten bleiben.      

Schritt 3:
Einflussnahme der Kommunen durch die Regulierung der Hebesätze

Die wichtigsten Ziele
des neuen Grundsteuermodells:

Mehr
Steuergerechtigkeit:

Die Grundsteuer soll für alle fairer werden, die vom Bundesverfassungsgericht
angeprangerte Ungleichbehandlung soll ausgehebelt werden

Konstant bleibende
Steuereinnahmen:
Gleichzeitig
soll sich das jährliche Steueraufkommen durch die Grundsteuerreform aber nicht
erhöhen, sondern konstant bleiben.

Einfacheres
Bewertungsverfahren:
Die
Kriterien für die Grundstücksbewertung sollen drastisch reduziert werden.

Flexibilität für die
Bundesländer:
Die
einzelnen Bundesländer sollen über eine sogenannte Öffnungsklausel, für die
vorher noch das Grundgesetz geändert werden muss, von der neuen Regelung
abweichen dürfen.

Was wäre passiert, wenn
die Bundesregierung bis zum 31.12.2019 keine Neuregelung auf den Weg gebracht
hätte?

In
diesem Fall hätten die alten Regeln nicht länger angewandt werden dürfen. Das
bedeutet, die Grundsteuer hätte zum 01.01.2020 ausgesetzt werden müssen, was
massive Einnahmeeinbußen für die Gemeinden gehabt hätte.

Amt
Bürger und Finanzen

Sachgebiet
Steuern

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